Schutz von Produktnamen|Designs|Erfindungen|Werken

Rechtsanwalt Peter Kraus, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

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Erst prüfen lassen

Ob Firmenname oder Onlineshop: Es ist riskant, ohne rechtliche Prüfung zu starten.

Vorsorglich anmelden

Manche Schutzrechte erhält man nur durch Anmeldung und Eintragung. Wer das vergißt, schwächt seine Position im Wettbewerb.

Abmahnung und einstweilige Verfügung

Im Streitfall sollte man alle juristischen Optionen kennen - bevor man eine Entscheidung trifft.

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